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Presse-Stelle:  BUND Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V., D-10179 Berlin
Rubrik:Umweltschutz    Datum: 21.03.2001
Zum Tag des Wassers am 22. März: Umweltverbände lehnen Kommerzialisierung des deutschen Wassermarktes ab
Gutachten für Wirtschaftsminister Müller bestätigt Nachteile
Gemeinsame Presseerklärung vom 21. März 2001

Berlin, 21.03.01: Umweltverbände, Wasserversorger, Gewerkschafter und Kommunalpolitiker haben heute auf einer Pressekonferenz in Berlin anlässlich des morgigen "Tag des Wassers" vor den negativen Folgen einer Liberalisierung des deutschen Wassermarktes gewarnt. Werde die Wasserwirtschaft nach britischem Vorbild liberalisiert, drohten für Deutschland nicht nur Qualitätseinbußen bei der Wasserqualität und im Umweltschutz, sondern auch ein Verordnungs- und Kontrollchaos, um die negativen Folgen einer solchen Marktöffnung in den Griff zu bekommen. Die Gefahr sinkender Umweltstandards und die Notwendigkeit eines zusätzlichen Überwachungsaufwands würden auch durch ein Gutachten für die Bundesregierung bestätigt, das die Folgen einer Liberalisierung des deutschen Wassermarktes untersucht hat. Das "Netzwerk Unser Wasser" - ein Zusammenschluss von Wasserversorgern mit den Umweltverbänden BUND, BBU, Grüne Liga und der Gewerkschaft Ver.di - fordert deshalb Bundeswirtschaftsminister Werner Müller auf, der Kommerzialisierung der Wasserversorgung einen Riegel vorzuschieben.
Nikolaus Geiler, Wasserexperte des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU): "Es gibt viele gute Gründe für den Verbleib der Wasserversorgung in kommunaler Hand. An einem gut funktionierenden Versorgungssystem sollte nicht mit der Brechstange herumoperiert werden. Die Versorgung der Bevölkerung mit dem Lebensmittel Nummer Eins - dem Wasser - darf nicht einem kurzsichtigen shareholder value unterworfen werden. Private Gewinninteressen widersprechen schon heute in vielen Bereichen dem Schutz von Umwelt und Verbrauchern. Deshalb muss das Lebensmittel Wasser so optimal wie möglich geschützt werden. Eine Liberalisierung der deutschen Wasserversorgung gefährdet dieses Ziel."
Bislang sichert der Paragraf 103 im Gesetz über Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die kommunale Wasserversorgung. In den geschlossenen Versorgungsgebieten ("Gebietsmonopolen") der regionalen Wasserwerke dürfen keine anderen Unternehmen wasserwirtschaftlich tätig werden. Gegen diese kartellrechtliche Ausnahme bei der Trinkwasserversorgung laufen seit langem verschiedene inländische und ausländische Großunternehmen Sturm. Sie versprechen sich von einer Aufhebung der "Gebietsmonopole" zusätzliche Geschäfte. Das Gutachten für das Bundeswirtschaftsministerium analysiert die Wirkungen, die durch die Abschaffung des § 103 für den deutschen Wassermarkt auftreten können. Außerdem befürwortet das Gutachten eine Aufhebung des Anschlusszwanges für Großkunden sowie das Recht für Dritte, Wasser durch die Netze örtlicher Versorger zu leiten bzw.
Stichleitungen in Teilgebiete oder zu Großverbrauchern zu legen. Weiterhin soll Zwischenhändlern die Möglichkeit gegeben werden, von Wasserversorgungsunternehmen bestimmte Wassermengen zu verbilligten Preisen zu kaufen und an Großverbraucher teurer weiter zu veräußern.
Dr. Ralf Köhler vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND): "Das Gutachten lässt nur einen Schluss zu: Den Ländern und Kommunen dürfen ihre hoheitlichen Rechte zur verbrauchernahen und umweltfreundlichen Wasserversorgung nicht beschnitten werden. Wenn Verfügbarkeit und Schutz des Wassers in die Hände von Großunternehmen gelegt werden, werden nur neue Gewinn maximierende Monopole aufgebaut. Hohe Profite sollen dann mit möglichst niedrigen Standards erreicht werden. Qualitätsnormen, Ressourcenschutz und notwendige Einsparziele beim Wasser bleiben so auf der Strecke."
Egon Harms vom Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband: "Die prognostizierten Nachteile einer Liberalisierung des deutschen Wassermarktes können nur durch zusätzliche öffentliche Kontrollmaßnahmen aufgefangen werden. Das bedeutet aber, dass für den Endkunden keine Kostenvorteile entstehen. Im Gegenteil: Der Kunde muss dann auf der einen Seite über den Wasserpreis den Gewinn für die Privatversorger zahlen und auf der anderen Seite über seine Steuern auch noch die zusätzlichen Verwaltungsaufgaben. Insgesamt steigen also die Kosten und das liegt ganz bestimmt nicht im Interesse der Bevölkerung."
Mathias Ladstätter, bei Ver.di verantwortlich für die Wasserwirtschaft: "Die Gutachter von Bundeswirtschaftsminister Müller erkennen ganz klar die Gefahr einer Reduzierung des bestehenden umwelt- und gesundheitspolitischen Schutzniveaus. Auch das Umweltbundesamt hat davor gewarnt. Große Unternehmen picken sich in jedem Fall die Rosinen aus dem Kuchen und das ist die Wasserversorgung von Ballungszentren und Industrieansiedlungen. Mit Dumpingpreisen für Großabnehmer werden dort potentielle Mitbewerber aus dem Feld geschlagen. Nicht nur dass die Kleinverbraucher die Zeche zahlen. Dieser Verdrängungswettbewerb wird auch auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen, denn die regionalen und dezentralen Wasserwerke werden große Schwierigkeiten haben zu überleben."
Die Verbände fordern Bundeswirtschaftsminister Müller auf, die Wasserversorgung als öffentlich-rechtliche Dienstleistung in der Verantwortung von Kommunen und Bundesländern zu erhalten. Insbesondere verlangen die Umweltverbände die Beibehaltung des Paragrafen 103 im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen.

Für Rückfragen: BUND-Pressestelle / Rüdiger Rosenthal (mobil: 0171-8311051) bzw. Tel. 030-27586-425, www.bund.net


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