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Energie   
Europäischer Gerichtshof sorgt für mehr Rechtssicherheit
Entscheidung zur Einspeiseregelung für Strom aus regenerativen Energien

Europaeischer Gerichtshof sorgt fuer mehr Rechtssicherheit

Deutsche Einspeisereglung fuer Strom aus regenerativen Energien

ist keine staatliche Beihilfe und verstoesst nicht gegen die Warenverkehrsfreiheit

 

Mit Erleichterung hat der Bundesverband WindEnergie (BWE) e.V. das heutige Urteil des Europaeischen Gerichtshofes (EuGH) zur Kenntnis genommen, dass es sich beim deutschen Stromeinspeisungsgesetz um keine staatliche Beihilfe handelt. Der EuGH betonte zudem, dass die deutsche Regelung nicht gegen die Warenverkehrsfreiheit verstoesst.

Die Richter am EuGH weisen in einer Pressemitteilung darauf hin, dass nicht alle vom Staat gewaehrten Vorteile staatliche Beihilfen im Sinne des EG-Vertrages sind. Die gegenwaertige Regelung des Elektrizitaetsmarktes stehe einem deutschen Gesetz nicht entgegen, durch das eine Pflicht zur Abnahme von Strom aus erneuerbaren Energiequellen begruendet wird. "Nur solche Verguenstigungen, die unmittelbar oder mittelbar aus staatlichen Mitteln gewaehrt werden, seien staatliche Beihilfen im Sinne des EG-Vertrages", hei»t es w¸rtlich.

"Damit m¦ssen Windm¦ller nunmehr keine R¦ckzahlungsforderungen von Seiten der Energieversorger befuerchten", betont BWE-Praesident Dr. Peter Ahmels. Nach der Novellierung des Stromeinspeisungsgesetzes im April 1998 hatte die PreussenElektra AG die Schleswag AG auf Rueckzahlung sogenannter "Mehrkosten" mit Verweis auf die angebliche fehlende europarechtliche Gueltigkeit des Gesetzes vor dem Landgericht Kiel verklagt. Die Kieler Richter hatten den Fall zur Entscheidung an den EuGH in Luxemburg weitergeleitet. In der Folge zahlten einige Energieversorger die den Windmuellern rechtlich zustehende Verguetung fuer ihren umweltfreundlichen Strom nur noch unter Vorbehalt. "Damit enttarnt der Europaeische Gerichtshof das Verhalten der Stromunternehmen als reine Verunsicherungstaktik gegenueber den unabhaengigen Oekostrom-Produzenten", bewertet Ahmels das EuGH-Urteil.

Zur im vergangenen Oktober vom EuGH-Generalanwalt aufgeworfenen Frage der "Behinderung der Warenverkehrsfreiheit" betonen die Richter am Europaeischen Gerichtshof: Es sei zu beruecksichtigen, dass die deutsche Einspeiseregelung dem Umweltschutz diene, da sie zur Verringerung der Emissionen von Treibhausgasen beitrage. Das mit der Regelung verfolgte Ziel gehoere somit zu den vorrangigen Zielen der Gemeinschaft. Woertlich heisst in der Pressemitteilung des EuGH: "Der Gerichtshof gelangt daher zu dem Ergebnis, dass die deutsche Regelung unter diesen Umstaenden beim gegenwaertigen Stand des Gemeinschaftsrechts auf dem Gebiet des Elektrizitaetsmarktes nicht gegen die Warenverkehrsfreiheit verst¸»t."

Die Entscheidung des Luxemburger Gerichts hat auch positive Auswirkungen auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das im April vergangenen Jahres das Stromeinspeisungsgesetz abgeloesst hat. "Wenn schon die alte Einspeiseregelung keine Beilhilfe darstellt, dann kann das EEG erst recht keine Beihilfe sein", stellt die Energieexpertin und Europarechtlerin Doerte Fouquet klar. Sie vertritt den BWE in Bruessel. Nach dem EuGH-Urteil sind damit auch die neuen EEG-Verguetungssaetze juristisch "wasserdicht". Im Gegensatz zum alten Einspeisegesetz sind die Verguetungstarife im EEG nicht nur 20 Jahre begrenzt und nach Standorten differenziert, sondern werden auch regelmaessig den aktuellen wirtschaftlich-technologischen Moeglichkeiten angepasst.

"Mit dem Urteil des EuGH ist eines voellig klar: Die EU-Wettbewerbsdirektion kann kuenftig anderen Mitgliedsstaaten bei Fragen marktnaher Unterst¦tzung erneuerbarer Energien das EEG in seinen Grundprinzipien als Modell nahelegen, um Konflikte mit dem Beihilferecht von vornherein zu vermeiden", so Fouquet. Dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien aus Gruenden des Umweltschutzes, der Nachhaltigkeit und der Versorgungssicherheit steht also nichts mehr im Wege, resuemiert BWE-Praesident Dr. Peter Ahmels.

 

F¦r R¦ckfragen: Bundesverband WindEnergie e.V.

D¸rte Fouquet (0032-2-672-4367)ßßßß Dr. Peter Ahmels (Tel.: 04425-227)

Hintergrundinformationen

Zum Bundesverband WindEnergie (BWE):

Der BWE engagiert sich seit Jahren fuer eine nachhaltige Energieversorgung auf Basis erneuerbarer Energien: Windkraft, Solarenergie, Wasserkraft, Bioenergie und Geothermie. Mit derzeit ueber 8.500 Mitgliedern ist der BWE - der ausser in Osnabrueck und Berlin auch auf europaeischer Ebene in Bruessel vertreten ist - der bundesweit groesste Verband im Bereich regenerativer Energien.

 


 
Quelle: Bundesverband Windenergie e.V., D-10117 Berlin
http://www.wind-energie.de
bwe-berlin@wind-energie.de
    

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