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Presse-Stelle:  ECO-News Deutschland, D-81371 München
Rubrik:Essen & Trinken    Datum: 22.11.2019
Glyphosat im Honig
Existenzbedrohung für Brandenburger Imkerei
Neuen Prüfungen nach muss die Imkerei Seusing knapp drei Tonnen verunreinigten Honig entsorgen. Der Fall zeigt eklatante rechtliche und politische Missstände auf.

Der im Mai bekannt gewordene Glyphosat-Fall in Brandenburg hat für das betroffene Imkerpaar Camille und Sebastian Seusing existenzbedrohende Ausmaße angenommen. Ende April war es an einem ihrer Bienenstandorte zu einer schweren Kontamination mit Glyphosat gekommen, weil der benachbarte Landwirt auf dem anliegenden Acker ohne Vorwarnung ein glyphosathaltiges Herbizid in blühenden Löwenzahn gespritzt hatte. Der Löwenzahn diente den Bienen der Seusings zu diesem Zeitpunkt als Futterquelle. Anschließende Laboranalysen des Honigs ergaben eine bis zu 152-fache Überschreitung des lebensmittelrechtlich zulässigen Glyphosat-Grenzwertes.

Rückrufaktion gestartet
Nachfolgende Untersuchungen haben jetzt ergeben, dass auch der Honig eines drei Kilometer entfernten Bienenstandes eine immerhin noch 10-fach zu hohe Glyphosat-Belastung aufweist. Das zuständige Lebensmittelüberwachungsamt hatte zunächst nur die Frühjahrsernte des unmittelbar betroffenen Bienenstands beprobt und deren Entsorgung angeordnet. Erst durch das gewissenhafte Qualitätsmanagement der Imkerei wurden nun auch Honigproben weiter entfernter Bienenstände untersucht. Nach jetzigem Stand geht es um mindestens 2,7 Tonnen Honig, die aus dem Verkehr gezogen werden müssen. Leider befinden sich rund 300 Kilogramm davon bereits in den Verkaufsregalen des Einzelhandels und müssen zurückgerufen werden.

"Die Aussicht, einen Großteil unserer Jahresproduktion in die Müllverbrennungsanlage fahren zu müssen, erschüttert uns und zeigt die Absurdität des landwirtschaftlichen Systems in Deutschland auf", sagt Sebastian Seusing und fügt an: "Wir rechnen fest damit, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) feststellen wird, dass eine Gesundheitsgefährdung der Verbraucher nicht besteht. Unabhängig davon gehört Glyphosat grundsätzlich nicht in Honig und dafür setzen wir uns ein!"

Haftungsfrage ungeklärt
Die Imkerei Seusing - ein seit elf Jahren erfolgreiches und verantwortungsvoll wirtschaftendes Familienunternehmen - erfährt hierbei einen ausschließlich fremdverursachten, existenziellen Schaden mit noch ungeklärter Haftungsfrage. Bei den anstehenden juristischen Prozessen wird die Aurelia Stiftung und das "Bündnis zum Schutz der Bienen" die Imkerei Seusing dabei unterstützen, Schadensersatz geltend zu machen und auf einen gesetzlichen Schutzanspruch für Imkereien vor derartigen Pestizidschäden hinzuwirken.

"Die Tatsache, dass Imkereien bisher auf solchen Schäden sitzen bleiben, werden wir nicht weiter hinnehmen. Haften müssen stattdessen der verursachende landwirtschaftliche Betrieb, der Pestizide unsachgemäß angewendet hat, oder aber die Zulassungsbehörden, die Pestizide ohne ausreichende Anwendungsbeschränkungen zulassen", sagt Thomas Radetzki, Vorstand der Aurelia Stiftung und Initiator des Bündnisses. Die Aurelia Stiftung fordert seit Jahren ein Anwendungsverbot von Glyphosat in blühenden Pflanzenbeständen.

Aurelia Stiftung strebt Grundsatzurteil für Schutz von Bienen und Imkern an
Nicht bloß für Imkereien, sondern prinzipiell für alle Lebensmittelhersteller, die umweltbewusst und giftfrei produzieren möchten, stellt der Pestizideinsatz der konventionellen Nachbarn eine betriebswirtschaftliche Gefahr dar. Sie haben in der Regel das Nachsehen, wenn es zu einer Verunreinigung ihrer Produkte kommt. Der Ansicht des europäischen Gesetzgebers nach sollen Imkereien notfalls an andere Standorte ausweichen. Aber wohin? Aufgrund von Abdrift und Gewässereinträgen sind Pestizidrückstände längst nicht nur auf dem Acker, sondern auch in Siedlungsräumen und in entlegensten Naturschutzgebieten und Wäldern nachweisbar.

Als Anwältin der Bienen strebt die Aurelia Stiftung gemeinsam mit der Imkerei Seusing an, in dem ausstehenden Gerichtsstreit ein mustergültiges Urteil zu erwirken. Ziel ist es, einen angemessenen Schutz vor Pestizideinträgen in Lebensmitteln durchzusetzen.

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