Zurück zur ECO-World Startseite

Haftungsausschluss
Impressum
Datenschutzerklärung









  Forum
 
 
HOME | Top-Nachrichten | Haus & Garten alle Nachrichten
 Hier finden Sie laufend aktuelle Nachrichten aus dem Themenbereich Ökologie.
Wenn Sie Meldungen zu einem bestimmten Thema suchen, steht Ihnen die Navigation links zur Verfügung. - Mit ECO-News, dem Presseverteiler der ECO-World sind Sie immer auf dem Laufenden.

Stichwort    Art 
 ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:  ECO-News Deutschland, D-81371 München
Rubrik:Haus & Garten    Datum: 07.12.2017
Alte Kamin- und Kachelöfen: Übergangsfrist endet Ende Dezember
Bei zu hohen Emissionen ist Austausch oder Nachrüstung erforderlich
Betroffen sind nur Geräte, die vor 1985 errichtet wurden
Für alte Kamin- und Kachelöfen endet am 31. Dezember 2017 die Schonfrist des Gesetzgebers. Stoßen die Feuerstellen zu hohe Emissionen aus, müssen sie nachgerüstet oder ausgemustert werden. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Von der Regelung betroffen sind Öfen mit einem Baujahr vor 1985. Weist die Feuerstätte zu hohe Staubemissionen auf, kann der Einbau eines Partikelfilters den Ausstoß unter die verlangte Schwelle senken. Ist der Ausstoß von Kohlenmonoxid zu hoch, hilft dagegen nur eine Stilllegung des alten Ofens - das unsichtbare, giftige Gas wird durch keinen Filter entfernt. Experten raten meist zu einem Ofentausch, da Messung und Nachrüstung meist teurer sind als ein neuer, effizienterer Ofen. "Auch bei alten Öfen, die die Grenzwerte einhalten, und bei etwas jüngeren, die nicht unter die Gnadenfrist fallen, kann sich ein Austausch aufgrund des geringeren Brennstoffbedarfs lohnen", sagt Petra Hegen von Zukunft Altbau.

Neutrale Informationen zur energetischen Sanierung gibt es kostenfrei über das Beratungstelefon von Zukunft Altbau 08000 12 33 33 oder unter www.zukunftaltbau.de.

Welchen Emissionswert dürfen die Öfen nicht überschreiten?
Kamin- und Kachelöfen erhöhen in der kalten Jahreszeit den Wohnkomfort: Sie sorgen für eine behagliche Atmosphäre. Seit 2015 müssen die sogenannten Einzelraumfeuerstätten strengere Auflagen erfüllen. Jetzt endet auch die zweijährige Übergangsfrist für vor 1985 errichtete Feuerstätten. Der Staubgrenzwert liegt nun bei 0,15 Gramm pro Kubikmeter Abgas, der Kohlenmonoxid-Grenzwert bei vier Gramm pro Kubikmeter. Gesetzliche Grundlage ist die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen, die sogenannte 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV).

Stoßen die alten Feuerstätten mehr Emissionen aus, als die Verordnung erlaubt, müssen sie bis Jahresende 2017 ausgemustert oder nachgerüstet sein. Experten gehen von mindestens 200.000 Öfen aus, manche Schätzungen kommen sogar auf bis zu zwei Millionen. Hauseigentümer, die von 1985 bis 1994 errichtete Anlagen betreiben, können diese noch bis Ende 2020 ohne weitere Prüfung nutzen. Est dann folgt für sie ein Kaminofencheck.

Wie Hauseigentümer das Alter ihres Ofens und die Emissionshöhe herausfinden können
Ob ein Kamin- oder Kachelofen in die fragliche Altersklasse vor 1985 fällt, lässt sich unter Umständen anhand des Typenschilds ermitteln. "Ist das Datum auf den Jahrzehnte alten Schildern nicht mehr feststellbar oder fehlt das Typenschild ganz, lohnt sich ein Blick in die Herstellerbescheinigung, auch Prüfstandsmessbescheinigung genannt", sagt Jörg Knapp vom Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg. Gebe es auch hierzu keine Unterlagen, könnten Hauseigentümer im Internet auf einer Datenbank des Industrieverbandes Haus-, Heiz- und Küchentechnik nachschauen, so Knapp. Hier steht auch, jedoch nicht für alle Kaminöfen, die Höhe der Emissionen. Hilft auch das nicht weiter, empfiehlt sich der Kontakt zu einem Fachmann des Ofen- und Luftheizungsbauerhandwerks. Können das Baujahr oder die Emissionen nicht mehr festgestellt werden, muss die Feuerstätte in diesem Zustand raus aus dem Haus.

Bei alten Öfen lohnt sich ein Austausch in den meisten Fällen
Die meisten Experten empfehlen Hauseigentümern, bei über drei Jahrzehnte alten Anlagen auf eine Emissionsmessung und eine mögliche Nachrüstung zu verzichten. "Messung und Nachrüstung sind in vielen Fällen teurer als ein kompletter neuer Ofen", erklärt Knapp. Messungen kosten 100 bis 300 Euro, Partikelfilter gegen Staub inklusive Einbau bis zu 1.500 Euro. Für diesen Betrag erhalten Hauseigentümer bereits ein neues Gerät mitsamt Installation.

Ein kompletter Austausch bietet weitere Vorteile. Nicht nur der Schadstoffausstoß sinkt, auch der Brennstoffbedarf wird geringer. Durch ihren höheren Wirkungsgrad sind die neuen Anlagen energiesparender. Die Folge sind niedrigere Brennstoffkosten. Die Investition rentiert sich deshalb nach einer Weile. "Allein deshalb sollte der Ofentausch nicht auf die lange Bank geschoben werden", rät Petra Hegen von Zukunft Altbau. Auch bei alten Anlagen, die die Vorgaben erfüllen, sollten Hauseigentümer über eine Erneuerung nachdenken. Bei ihnen wird ein Austausch ebenfalls zu geringeren Betriebskosten führen.

Hinzu kommt: Neue Öfen erfüllen die Stufe zwei der 1. BImSchV und dürfen aufgrund ihrer emissionsarmen Technik auch an Tagen mit Feinstaubalarm betrieben werden. Für Hauseigentümer in Städten wie Stuttgart ist das ein enormer Vorteil.

Welche Öfen fallen unter die Regelung?
Alle ummauerten Feuerstätten wie Kamin- oder Kachelöfen mit einem industriellen Heizeinsatz und einer Leistung von mindestens vier Kilowatt fallen unter die Verordnung. Sie müssen außerdem mit einer Tür verschließbar sein. Raumheizer wie Schwedenöfen, die nicht über eine Ummauerung verfügen, müssen ebenfalls nachgerüstet werden. Für offene Kamine, handwerklich errichtete Grundöfen und Kochherde sowie geschlossene Kamine, die auch im offenen Zustand betrieben werden dürfen, gilt die Regelung nicht.

Eine weitere Ausnahme gilt für historische Kaminöfen, die nachweislich vor dem 1. Januar 1950 errichtet wurden. Beachten sollten Eigentümer jedoch: Haben sie den Ofen im Haus oder der Wohnung im Laufe des Betriebs umgesetzt, wird er vom Gesetzgeber als Neuanlage behandelt. Für ihn endet dann auch am 31. Dezember 2017 die Schonfrist des Gesetzgebers.

Aus für alte Kaminöfen
Schonfrist endet Ende 2017
Alte Kamin- und Kachelöfen, die zu hohe Emissionen ausstoßen, müssen bald stillgelegt oder nachgerüstet werden. Für vor 1985 errichtete Anlagen gilt der Stichtag 31. Dezember 2017. Sollen sie weiter betrieben werden, misst ein Schornsteinfeger die tatsächlichen Emissionen, um zu prüfen, ob ein Weiterbetrieb möglich ist. Von 1985 bis 1994 errichtete Anlagen können noch bis 31. Dezember 2020 weiterbetrieben werden. Erst dann ist für sie ein Check vorgesehen.

Hauseigentümer können im Internet auf einer Datenbank des Industrieverbandes Haus-, Heiz- und Küchentechnik nachschauen, wie alt ihr Ofen ist: cert.hki-online.de/

Zukunft Altbau informiert Wohnungs- und Gebäudeeigentümer neutral über den Nutzen einer energetischen Sanierung und wirbt dabei für qualifizierte Gebäudeenergieberater. Das vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm berät gewerkeneutral, fachübergreifend und kostenlos. Baufachleute finden bei ihm Weiterbildungsangebote, Kontaktmöglichkeiten mit Kollegen und Informationen für ihre Kunden. Zukunft Altbau hat seinen Sitz in Stuttgart und wird von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) umgesetzt.

Diskussion

  Login



 
 
  Aktuelle News
  RSS-Feed einrichten
Keine Meldung mehr verpassen

19.08.2025
Sauber sog i - jetzt wird um den Titel gekämpft! Schafft "Müllbertshofen" es, den Pokal der Münchner Müllmeisterschaft - vom 13. bis 15. September 2025 - zu verteidigen?


Einstellung des ECO-Newsletters Am 19. August wird der letzte ECO-Newsletter an die AbonnentInnen verschickt


18.08.2025
Kaum Platz für Busse: Abfrage der Deutschen Umwelthilfe offenbart dringenden Nachholbedarf bei Busspuren in Großstädten

Moor-PV: Chance für Klimaschutz, Energiewende und Landwirtschaft Orientierungshilfe für landwirtschaftliche Betriebe veröffentlicht


17.08.2025
Reichling gegen neue Erdgas-Förderung BUND Naturschutz organisiert große Kundgebung direkt am Bohrplatz.


15.08.2025
Deutsche Umwelthilfe zum UN-Abkommen gegen Plastikmüll: "Rückschlag im Kampf gegen wachsende Müllberge"

Plastikkrise ungelöst: UN-Verhandlungen scheitern an Blockadehaltung einzelner Staaten UN-Mitgliedstaaten können sich auf keinen Vertragstext gegen Plastikverschmutzung einigen


Bundesregierung muss zu Klima-Verfassungsbeschwerden Stellung nehmen Klagen für ausreichenden Klimaschutz nehmen wichtige Hürde


Wasserampel als hilfreiche Orientierung bei der Wassernutzung Gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden veröffentlicht das Hessische Landwirtschafts- und Umweltministerium den Leitfaden Wasserampel

ÖDP kritisiert Reiches Energie-Pläne Naturschutzpartei: Nicht den gleichen Fehler von Peter Altmaier wiederholen, das kostet Arbeitsplätze und den Verlust von Spitztechnologie.


14.08.2025
Kostenpunkt PV-Anlage Für wen rechnet sich die Investition wirklich?

Welt-Pferdetag am 20. August Tierschutzbund fordert verbesserten Schutz von Pferden


Hitzewelle gefährdet Leben Initiative "Grün in die Stadt" fordert: mehr Stadtgrün und die Umsetzung der 3-30-300-Regel


Messstationen melden deutschlandweit extrem hohe Ozonbelastung Deutsche Umwelthilfe fordert Maßnahmen gegen Vorläuferstoffe aus Verkehr und industrieller Tierhaltung

Kenvue fördert Produkttransparenz: Adaption des EcoBeautyScore durch Neutrogena® in Deutschland Mit der Einführung des neuen Ratings will Kenvue Menschen dabei unterstützen, nachhaltigere Gewohnheiten anzunehmen


Kein Skandal scheint groß genug: Es geht immer noch dreister ÖDP kritisiert Rheinwasser-Umleitung in NRW-Braunkohlegruben: Gesundheitsgefahr durch PFAS.


13.08.2025
100-Tage-Bilanz der Merz-Regierung Transparency Deutschland fordert Kurskorrektur

Hoyerswerda: Energiestruktur im Wandel Die Agentur für Erneuerbare Energien e. V. (AEE) zeichnet die Stadt Hoyerswerda als Energie-Kommune des Monats August 2025 aus.


ÖDP kritisiert "Rolle rückwärts beim Umweltschutz" Bio-Bauer Billmann warnt: "Entbürokratisierung, aber nicht so!"


Flexible Energie fürs Haus: SunLit Solar macht erstmals E-Autos zur Stromquelle für steckerfertige Speichersysteme Neue Vehicle-to-Load-to-Home-Funktion des SunLit EV3600 ermöglicht AC-seitige Beladung von Balkonkraftwerkspeichern über Elektrofahrzeuge