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Presse-Stelle:  ECO-News Deutschland, D-81371 München
Rubrik:Haus & Garten    Datum: 15.01.2016
IP-Überwachungskameras: Vier häufige Fehler vermeiden
So steht der zuverlässigen Überwachung eines bestimmten Außen- oder Innenbereichs nichts mehr im Weg
Sogenannte "IP-Kameras" zur Überwachung der eigenen vier Wände erfreuen sich in den letzten Jahren zunehmender Beliebtheit. Sie sind erschwinglich, einfach zu installieren und sind für zahlreiche Einsatzzwecke zu gebrauchen. Voraussetzung für einen einwandfreien und vor allem sicheren Betrieb ist jedoch die richtige Auswahl und Installation der Kamera. Hier werden leider viel zu häufig Fehler gemacht, die dafür sorgen, dass der eigentliche Sinn, eine zuverlässige Überwachung eines bestimmten Innen- oder Außenbereichs nicht oder nur im Ansatz erfüllt wird.

Diese Überwachungskameras haben eine ungeahnte Freundin gefunden. Foto: staffordgreen0, Pixabay
Folgende Aspekte sollte man daher beim Einsatz von IP-Kameras unbedingt beachten:


1. Ausschluss ungeeigneter Kameras
Generell ist von Funk- und WLAN Kameras für einen Einsatz als Überwachungskamera abzusehen. Zwar erfüllen sie im Prinzip auch ihren Zweck, für eine adäquate, sichere Videoüberwachung - sind sie aber schlichtweg nicht geeignet. Diese kabellosen Kameras eigenen sich aufgrund ihrer geringen Reichweite von meistens nicht mehr als 10m eher als Gadget als für einen sicherheitsrelevanten Einsatz. Zudem sind die Frequenzen durch WLAN heute mehr als überbelegt und nicht selten ruckeln live übertragene Bilder oder setzten gar gänzlich aus. Darüber hinaus lässt sich ein WLAN-Signal leicht stören, wenn nicht gar hacken. Richtige Überwachungskameras sollten generell verkabelt sein.

2. Schutz vor Zugriff Dritter
Eine IP-Kamera ist im Gegensatz zu einer analogen Kamera nicht einfach nur ein Objektiv samt zugehöriger Videoelektronik, eine IP-Kamera beinhaltet einen kompletten Webserver welcher das aufgezeichnete Material auf Wunsch in Form von IP-Paketen verschickt und andernorts zugänglich macht. Somit ist es ohne entsprechenden Schutz für jeden der die IP-Adresse kennt möglich, gesendete Bilder abzufangen.

Ungeschützte Kameras sind leicht durch Hacker aufspürbar und ermöglichen es so fremden Personen Einblick in den zu überwachenden Bereich. Somit wäre die Kamera eher eine Gefahr für die Sicherheit als eine sinnvolle Lösung zur Einbruchsprävention bzw. Aufklärung. In jedem Fall sollte eine IP-Kamera mit einer entsprechenden Firewall ausgestattet sein, um unerwünschten Personen keinen freien Zugang zu dieser Kamera zu ermöglichen. Mitunter lohnt sich der Schutz mit weiteren Maßnahmen.

3. Falsch montierte Kameras
Ein weiterer häufig gemachter Fehler gerade bei IP-Kameras für den Außenbereich ist das Installieren der Kamera in einer falschen Höhe oder einem falschen Blickwinkel. Oft werden die Kameras zu hoch angebracht, was letztlich zu Bildern aus der Vogelperspektive führt auf denen es besonders schwierig ist Personen eindeutig zu identifizieren. Es empfiehlt sich daher immer die Kamera so niedrig wie möglich zu installieren um eine optimale Personenerkennung zu ermöglichen. Eine gewisse Mindesthöhe sollte sicherlich eingehalten werden.

Weiterhin muss der Blickwinkel der Kamera zum gewünschten Entfernungsbereich passen. Die meisten Kameras lassen eine manuelle Einstellung des Blickwinkels zu. Man unterscheidet dabei zwischen Entfernungen im Nahbereich (2-5 m), mittleren Bereich (3-10 m), mittlerem Fernbereich (8-15 m), Fernbereich (bis 25 m) und Super-Fernbereich (bis 40 m). Um möglichst eindeutige und scharfe Bilder aufzuzeichnen, muss der Blickwinkel zur jeweiligen Entfernung passen. Es lohnt sich schon bei der Kameraauswahl auf diesen Aspekt zu achten und zu wissen, welcher Bereich aus welcher Entfernung genau überwacht werden soll.

4. Die Rechte der Anderen
Nicht zu vergessen ist Folgendes: Videoüberwachung ist eine technische Form von Datenerhebung, deswegen gelten hier Datenschutz-Grundsätze. Personen haben in Deutschland grundsätzlich das Recht am eigenen Bild und dürfen über dessen Aufnahme und Verwendung frei entscheiden. Nimmt nun eine Überwachungskamera (die möglicherweise auch noch versteckt bzw. nicht offensichtlich angebracht ist), Abschnitte auf, die nicht dem eigenen Grundstück zuzuordnen sind oder sogar Teile des Nachbargartens, so wird in die Privatsphäre Anderer (ohne deren Wissen und Einverständnis) eingegriffen. Deswegen ist es bei der Inbetriebnahme von Überwachungstechnik unbedingt erforderlich, sicherzustellen, dass die Persönlichkeitsrechte Anderer gewahrt bleiben.

Weiterführende Informationen
Der folgende Link führt zu weiterführenden Informationen rund um das Thema Überwachungskameras / IP-Kameras und zu weiteren häufig gemachten Fehlern beim Betrieb von solcher Technik: www.topsicherheit.de/ueberwachungskameras.htm

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