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Presse-Stelle:  Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), Pablo Ziller, Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Tel./Fax 030/49854050, D-10409 Berlin
Rubrik:Politik & Gesellschaft    Datum: 05.06.2015
ÖDP: Kommunale Sperrklauseln schaden der Demokratie!
"Sperrklauseln in den Kommunen dienen nur dem Machterhalt der großen Parteien"
Dr. Claudius Moseler ist Generalsekretär der ÖDP. Foto ÖDP Bundespressestelle.
Der Generalsekretär der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP), Dr. Claudius Moseler, kritisiert die Bestrebungen von SPD, Grünen und CDU in Nordrhein-Westfalen wieder eine kommunale Sperrklausel von 3 Prozent einzuführen. Diesmal offensichtlich mit dem Versuch diese in der Landesverfassung zu verankern. In diesem Kontext stehen auch ähnliche Diskussionen im Bundesland Rheinland-Pfalz. Auch in weiteren Bundesländern gibt es solche Bestrebungen. In Hamburg wurde eine 3-Prozent-Sperrklausel für die Bezirkswahlen eingeführt.

"Kommunale Sperrklauseln schaden der Demokratie und werden dazu führen, dass die Wahlbeteiligung weiter sinken wird", kritisiert Moseler die Forderungen vieler Landes- und Kommunalpolitiker der "großen" Parteien. "Offenbar versucht man dem eigenen Erosionsprozess damit zu begegnen, auch die kleineren demokratischen Parteien mit einer undemokratischen Sperrklausel aus den Kommunalparlamenten herauszuhalten. Dabei brauchen wir eine bunte und breite Parteienlandschaft, um die Wahlbeteiligung wieder zu erhöhen." Es stellt sich zudem die grundsätzliche Frage, ob Sperrklauseln in kommunalen Wahlsystemen mit Personenwahl (Kumulieren und Panaschieren), wie z.B. in Rheinland-Pfalz, überhaupt vereinbar sind.

Moseler stellt ferner klar: "Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht 2008 die kommunale 5%-Hürde in Schleswig-Holstein und damit kommunale Sperrklauseln grundsätzlich für verfassungswidrig erklärt. Auch stellte das Gericht an Beispielen anderer Bundesländer fest, dass 'schwerwiegende Störungen der Funktionsfähigkeit' der Kommunalparlamente nicht nachgewiesen werden konnten." Zudem würden in fast allen Flächenländern Landräte und Bürgermeister direkt von der Bürgerschaft gewählt. Auch aus dieser Sicht betrachtet, könne der Versuch der großen Parteien nur so gewertet werden, dass es diesen lediglich um den eigenen Machterhalt in den Räten geht.

Die ÖDP kündigt nun für solche Versuche vorsorglich schon einmal an, dass sie sowohl bei den Verfassungsgerichten der Länder als auch, wenn erforderlich, beim Bundesverfassungsgericht gegen die geplanten kommunale Sperrklauseln klagen werde. In Hamburg klagt der ÖDP-Landesverband bereits gegen die kommunale 3%-Hürde bei den Bezirkswahlen vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht. "Wir müssen dagegen angehen, dass die kommunale Demokratie durch diese Bestrebungen beschädigt wird!", begründet Moseler das Vorgehen der ÖDP abschließend.

Diskussion

Hat die ÖDP Angst vor Bundestag und Landtagen? (Felix Staratschek am 18.06.2015 04:22:02)
Author Felix Staratschek
Date 18.06.2015_04:22:02
Subject Hat die ÖDP Angst vor Bundestag und Landtagen?
Message Bevor ich aus der ÖDP ausgeschlossen wurde, weil die Partei lieber das Grundgesetz in Fragen stellt, statt sich von einer Aktion zu trennen, die Satzung und Grundsatzprogramm widerspricht, hatte ich den Antrag gestellt, die ÖDP möge für eine bessere 5%- Hürde Klagen. Dafür, so hieß es, fehle das Geld, während man für die Aktion, die das Grundgesetz in frage stellt, 10.000 Euro zum Fenster raus warf, um da als Unterstützerin genannt zu werden.

Nach meinem Konzept sollten bei Bundestag und Landtagen alle gewählten Personen ins Parlament einziehen, aber Gruppen, die heute an der Sperrklausel scheitern, sollen ohne Stimmrecht für einfache Gesetze einziehen. Bei Verfassunsgfragen sollen alle Stimmrecht haben. Da auch Oppositionspolitiker meist nichts von ihrem Stimmrecht haben, wäre dieser Status gar nicht so schlecht und würde das Mitwirken aller vom Volk gewünschten Politiker an der parlamentarischen Meinungsbildung ermöglichen, ohne die Fähigkeit einzuschränken, eine Regierung zu bilden. Da es bisher nie gelungen ist, die Hürde oberhalb der Kommunen wegzuklagen (Ausnahme EU- Parlament), sollte die bessere 5%- Hürde die Aufgabe der Sperrklausel sicherstellen, ohne die betroffenen Personen ganz aus dem Parlament auszuschließen.

Die ÖDP will aber gar nicht in Landtage und Bundestag, sondern fordert eine Zusatzstimme, mit der man eine weitere Partei wählen kann, wenn die bevorzugte Partei an der Sperrklausel scheitert. Aber bei meinen Vorschlag wäre die ÖDP mit 2 Leuten im Bundestag, beim aktuellen ÖDP- Konzept wird die ÖDP alle ihre Stimmen anderen Parteien weiter leiten und nie reinkommen.

Es bleibt die Frage, warum die ÖDP diese Umleitungsstimme, die vor allem dem Machterhalt von CDU, CSU und SPD und deren Koaltionspartnern dient, nicht auch für die Kommunen fordert? Nach meinem Konzept wäre die ÖDP in mindestens 2 bis 3 Landtagen (Bayern, Baden Württemberg und Rheinland Pfalz) und im Bundestag. nach dem ÖDP- Konzept wird die Parte für alle Ewigkeit draußen bleiben.
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