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| ECO-News - die grüne Presseagentur |
Presse-Stelle: | CW Öko Ei GmbH, D-82549 Königsdorf |
Rubrik: | Essen u. Trinken Datum: 06.09.2000 |
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"Riesen Schweinerei mit dem Hühner-Ei" |
Zur Schlagzeile der tz vom 5.9.00 |
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Bedauerlicherweise wird es falsche Kennzeichnungen bei Eiern immer wieder
geben. Dies wird sich auch nie 100%ig ausschliessen lassen, auch wenn die
Kontrollen durch die KAT noch so gut sind.
Vielmehr zeigt sich hier, dass die grosse Gefahr in der M¸glichkeit zur
falschen Deklaration liegt. Stellen Sie sich einmal vor, dass ein und dieselbe
Packstelle alle Eiersorten sortiert und verpackt, also alles vom Bioei ¦ber
Freilandei bis hin zum K§figei. Ist da nicht der Anreiz zum Missbrauch viel zu
hoch? Wie schnell ist da eine Partie Bodenhaltungseier in die
Freiland-Verpackung gerutscht.
Abhilfe k¸nnte darin liegen, dass jeweils nur eine Packstelle auch nur eine
Sorte Eier sortieren darf. Nach diesem Prinzip arbeitet die EZG CW -ko Ei GmbH,
so dass eine Falschdeklaration vom K§figei zum Bioei erst gar nicht m¸glich ist.
Vor dem Hintergrund der immer h¸her werdenden Verbrauchererwartung bez¦glich
einer tiergerechten und ¸kologisch vertretbaren H¦hnerhaltung sollte hier aber
der Frage der Tierhaltungsform nachgegangen werden.
Die Freilandhaltung muss laut gesetzlicher Vorgaben folgende Standards
erf¦llen:Besatzdichte im Stall: 7 Tiere/m2 bei Bodenhaltung oder 25 Tiere/m2
bei Volierenhaltung
Auslauffl§che: 10m2/Tier
Die Zahlen f¦r die Besatzdichte im Stall entsprechen dabei den gesetzlichen
Vorgaben f¦r Bodenhaltung bzw. Volierenhaltung, so dass defacto die
Freilandhaltung einer Bodenhaltung mit rein theoretischer Auslaufm¸glichkeit
entspricht. Die praktische Nutzung des Auslaufs f¦r die H¦hner ist aus
folgenden Gr¦nden eventuell nur eingeschr§nkt m¸glich:
1. Es fehlt die gesetzliche Regelung der Mindest¸ffnungsquerschnitte in den
Auslauf:
H¦hner haben ein sehr hohes Bed¦rfniss, sich bei Gefahr in Schutz bringen zu
k¸nnen. Die eine M¸glichkeit kann der Strauchbewuchs im Auslauf sein, die
andere der Stall in dem der Habicht nicht zuschlagen kann. Wenn aber nun 500
H¦hner im Auslauf scharren, eine Gefahr naht und die Tiere fl¦chten wollen,
aber nur eine Luke von 40*40 cm vorfinden, und sie Schlange stehen m¦ssen, um
in den Stall zu gelangen, dann werden folglich die H¦hner diesen Auslauf fast
nicht nutzen.
2. Es fehlt die gesetzliche Regelung der Auslaufentfernung zum Stall:
H¦hner bewegen sich nur bis zu einer Entfernung von maximal 300 Metern vom
Stall weg. Dabei ist festzustellen, das nur bis zu 100 Meter der Auslauf zu
100% genutzt wird, w§hrend der Bereich 200-300m nur noch zu 1% genutzt wird.
Bei einem Stall mit 60.000 Legehennen w§re eine Auslauffl§che von etwa 780 *
780 Metern n¸tig. Damit liegt der Aktionsradius bei etwa 350 Metern.
Wir meinen somit, da¯ die Erwartungen des Verbrauchers an die
Freilandhaltung nicht im Mindesten befriedigt werden und nur durch sch¸ne
Bilder auf der Eierverpackung der Eindruck geweckt wird, es handle sich um Eier
einer kleinen H¦hnerherde auf der Wiese.
Die gesetzlichen
Mindestanforderungen an die verschiedenen Haltungsarten
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K§fighaltung
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Bodenhaltung
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Freilandhaltung
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EU-Biohaltung
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Besatzdichte im Stall
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22,22 Hennen / m2 K§figfl§che
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7 Hennen / m2
Stallgrundfl§che
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7 Hennen / m2 Stallgrundfl§che
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6 Hennen / m2 Stallbewegungsfl§che
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Auslauffl§che
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keine
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keine
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10m2 / Henne
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4 m2 / Henne
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Haltungsgr¸»e
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unbeschr§nkt
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unbeschr§nkt
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unbeschr§nkt
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max 3000 Hennen
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-ffnungsquer-schnitt in den
Auslauf
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-
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-
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nicht geregelt
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6,66 m per 1000 Hennen
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Die Tabelle zeigt Ihnen die wichtigsten Zahlen im Vergleich. Dabei ist zu
erkennen, dass nur die Biohaltung die vorher beschriebenen
Verbrauchererwartungen an die Tiergerechtigkeit erf¦llt. Die Erwartungen
hinsichtlich -kologie werden durch die fl§chenbezogene Tierhaltung der Betriebe
sowie durch den Einsatz von Biofuttermitteln erf¦llt. Futtermittelzus§tze wie
Leistungsteigerer, Antibiotika und Dotterfarbstoffe kommen nicht zum Einsatz.
Gesetzliche Grundlage f¦r die Bio Legehennenhaltung ist Bio VO 1804/1999 in
der die Haltungsbedingungen geregelt sind. Eine Umstellzeit bis 2010 f¦r
Altbetriebe bez¦glich baulicher Gegebenheiten (3000 Hennen pro Stallgeb§ude)
erm¸glicht den in den vergangenen 10 Jahren entstandenen Bio Grossbetrieben (bis
zu 140.000 Hennen) weiter zu produzieren.
Die Bio VO 1804/1999 versteht sich als Mindeststandard und kann durchaus von
den Bio Verb§nden versch§rft werden. So hat Bioland zur Beschr§nkung der
Haltungsgr¸»en zus§tzlich eine maximale Entfernung des Auslaufes von 150 m zum
Stall festgeschrieben.
Bei den uns angeschlossenen Betrieben handelt es sich um b§uerliche Familienbetriebe,
die nicht mehr als 3000 Tiere je Stallgeb§ude halten. Jeder Stall verf¦gt zus§tzlich
¦ber einen Wintergarten (er steht den Tieren auch bei schlechtem Wetter zur
Verf¦gung) und einen Gr¦nauslauf. Die Besatzdichte betraegt dadurch bei unseren Betrieben nur noch 4,5 Tiere / m2 Bewegungsflaeche.
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