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Ein Beitrag aus dem ECO-News Presseverteiler, der Ihnen von ECO-World.de zur Verfügung gestellt wird. In der Rubrik: Naturschutz |
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DNR begrüßt Initiative von NRW-Umweltministerin Höhn |
Erstmals Nutzungsbeschränkungsentschädigung für Landwirte nach FFH-Richtlinie |
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Der Deutsche Naturschutzring (DNR), Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände, begrüßte heute in Bonn die Initiative von Landesumweltministerin Bärbel Höhn (Bündnis 90/Die Grünen), in NRW als erstem Bundesland an die Land-wirte für Nutzungseinschränkungen in FFH- und Vogelschutzgebieten Ausgleichszahlungen zu leisten. "Dank dieser weitsichtigen Entscheidung von Frau Höhn dürfte es NRW gelingen, in einigen Jahren einen Anteil von Naturschutzflächen an der gesamten Landesfläche von 10 Prozent zu erreichen", betonte DNR-Generalsekretär Helmut Röscheisen. Damit käme NRW den Forderungen des DNR nahe, zur Sicherung der biologischen Vielfalt 10 bis 15 Prozent der Gesamtfläche in Deutschland als Naturschutzvorrangflächen auszuweisen. Zur Zeit gibt es in NRW 132.949 ha Naturschutzgebiete. Zusammen mit den 23.691 ha sogenannter "kleiner Gebiete in Grünlandregionen" werden damit auf 156.640 ha Naturschutzinteressen verwirklicht. Das sind 4,6 Prozent der Gesamtfläche des Landes Nordrhein-Westfalen, die 3.407.764 ha beträgt.
Die von Ministerin Höhn vorgesehenen Zahlungen sollen Bewirtschaftungseinschränkungen der Landwirte aufgrund von Umweltauflagen ausgleichen. Zu den Nutzungsbeschränkungen gehören der Verzicht auf Grünlandumbruch, der Verzicht auf zusätzliche Entwässerungsmaßnahmen, die Vermeidung von Bodenabtrag und Bodenaufschüttungen, der Verzicht auf die Beseitigung von Biotopen und Gehölzen, der Verzicht auf Aufforstung sowie die Verpflichtung zur Rücksichtnahme auf Brutvögel und deren Gelege. Die Ausgleichszahlungen werden in Abhängigkeit vom Umfang der Schutzauflagen gewährt und betragen jährlich in Naturschutzgebieten und besonders geschützten Biotopen DM 240,-, in Landschaftsschutzgebieten DM 120,- und in "vorläufig sichergestellten" FFH- und Vogelschutzgebieten DM 90,-.
Bereits bisher werden in NRW etwa 400.000 ha landwirtschaftliche Nutzfläche in den Mittelgebirgsregionen Eifel, Bergisches Land, Sauerland und Teutoburger Wald wegen der dortigen schwierigen klimatischen Verhältnisse, der starken Hangneigung der Flächen und der schwachen Ertragsfähigkeit der Böden gefördert.
weitere Informationen
Helmut Röscheisen, DNR, Am Michaelshof 8-10, 53177 Bonn,
Tel.: 0228 - 35 90 05, Fax: 0228 - 35 90 96, e-Mail: dnr-bonn@t-online.de
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