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Konsequenzen aus dem Verkaufsverbot von Genmais MON 810 ziehen: Länder müssen zur Gefahrenabwehr handeln
Anlässlich des Verkaufsverbotes für den Gen-Mais MON 810 erklärt Ulrike Höfken,verbraucherpolitische Sprecherin:
Der Verkauf der einzigen in Deutschland für den kommerziellen Anbau zugelassenen, gentechnisch veränderten Pflanze MON 810 des Konzerns Monsanto ist vorerst gestoppt. Der Bescheid des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vom 27.04.2007 entzieht aber auch dem Anbau des Saatguts in der laufenden Saison die Grundlage.

Nun ist es an den Ländern, zu handeln. Denn das BVL kann im Rahmen seiner Kompetenzen nur den Verkauf, nicht aber den Anbau stoppen. Allerdings bringt die chaotische Vorgehensweise des Bundesministers die Bundesländer in die verzwickte Situation, gerade ausgesäten Gen-Mais wieder aus dem Verkehr zu ziehen und die Haftungsfrage zu klären. Denn sie sind nun nach dem Gentechnikgesetz verpflichtet, Vorsorge im Sinne von Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Wir haben alle zuständigen Agrar- und Umweltministerinnen und -minister in einem Schreiben aufgefordert, die erforderlichen Konsequenzen aus dem Bescheid des Bundesamtes zu ziehen, den Anbau sofort zu stoppen und vorhandene Produkte aus dem Gen-Mais MON 810 aus dem Verkehr zu ziehen. Den betroffenen Bauern und der Wirtschaft muss eine Entschädigung ermöglicht werden. Die Haftungsfrage ist zu klären.
 
Quelle: Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
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