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Quelle:ECO-News - die grüne Presseagentur
Partner:  ECO-News Deutschland, D-81371 München
Rubrik:Essen & Trinken    Datum: 19.09.2006
Gentechnik ist rechtswidrig!
FeldbefreierInnen fordern: Feldzerstörungen als straffreie Handlung werten!
Die Skandale um die Einmischung von gentechnisch verändertem Reis in Nahrungsmittel in den vergangenen Wochen sind nach Meinung der "FeldbefreierInnen" aus Gießen ein Beleg dafür, dass die Anwendung von Gentechnik gesetzeswidrig ist.

Das Gentechnikgesetz verlange nämlich die Garantie der Koexistenz zwischen gentechnikfreier und genmanipulierender Agrarproduktion. "Die aktuellen Geschehnisse zeigen: Das ist nicht möglich", heißt es aus der Gruppe, die Pfingsten 2006 in Gießen ein Versuchsfeld mit gentechnisch veränderter Gerste teilweise zerstört hatte. Gegen ihre danach folgende Gewahrsamnahme durch die Polizei haben die vier auf dem Feld verhafteten Personen Beschwerden eingelegt. Ihr Argument: "Ein Feld mit gentechnisch manipulierten Pflanzen zu zerstören, ist keine strafbare Handlung, weil das Feld rechtswidrig ist". So entstünde der rechtfertigende Notstand nach § 34 des Strafgesetzbuches. "Der Staat und seine Behörden decken den Rechtsbruch. Genau für solche Fälle gelten die Paragraphen, die couragiertes Handeln erlauben, wenn keine andere Abhilfe mehr möglich ist".

Nach Meinung der "FeldbefreierInnen" sind alle Genfeldzerstörungen zur Zeit legal: "Die Koexistenz ist nicht gewährleistet, daher gibt es keine rechtmäßige Agro-Gentechnik. Auch Aufrufe zur Feldbefreiung müssen fortan straffrei gestellt werden!" Mit der juristischen Kritik will es die gentechnikkritische Gruppe aber nicht bewenden lassen. Sie sei nicht gegen Gentechnik, weil die Gesetze diese Technik verbieten, sondern weil die Agro-Gentechnik überflüssig und gefährlich ist: "Es gibt genug zu essen auf der Welt, es gibt sanftere Methoden zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Produktion - wir brauchen diese Risikotechnologie nicht."

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