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Rubrikeninfo:   Büro & Unternehmen|Kontrolldienste
Gute Gründe für das Bio-Zertifikat: Damit auch Bio drin ist, wo Bio drauf steht!
Kontrolldienste

Quelle: Juergen Acker / Pixelio
Bio hat Zukunft: Fachleute prognostizieren dem Biomarkt auch 2009 stabile Wachstumsraten - und bescheinigen der Branche Krisenfestigkeit. Immer mehr Verbraucher/innen bevorzugen Produkte aus ökologischem Landbau. Der Markt befindet sich im Wandel. Neue Trends im Biosupermarkt-Segment feiern erste Erfolge. Um einen lauteren Wettbewerb zu gewährleisten und der Irreführung der Verbraucher/innen Einhalt zu gebieten, wurde die Bio-Kennzeichnungs-Verordnung EG-weit in Kraft gesetzt.


Seit dem 1.1.2009 gilt die neue EG-Öko-Verordnung

Die neue EG-Öko-Verordnung (Verordnung Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007) löst die bisher geltende Öko-Verordnung (Verordnung Nr. 2092/91) ab. Viele Bestimmungen der "alten" Öko-Verordnung bleiben erhalten und gelten auch künftig unter der revidierten Verordnung. Demnach darf die Bio-Kennzeichnung nur noch auf solchen Produkten geführt werden, die nach den Bestimmungen dieser Verordnung erzeugt, verarbeitet und dem EG-Bio-Kontrollverfahren unterzogen wurden. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen muss durch eine von den staatlichen Behörden zugelassene Kontrollstelle kontrolliert und bescheinigt werden. Kontrollstellen kontrollieren und zertifizieren also Unternehmen und Produkte aus ökologischem Landbau und ebenso deren Verarbeitung. Vom Bäcker bis zum Babykost-Hersteller lassen Lebensmittelunternehmen einfache und hochverarbeitete Produkte prüfen. Das Sortiment reicht von Brottrunk über Fruchtsaft hin zu Bier und Wein, von Backwaren über Brotaufstriche bis zu Zucker und Öl, umfasst aber auch Kartoffelprodukte, Teigwaren, Suppen, Tee, Kaffee u.v.m. Werden die Bestimmungen eingehalten, vergibt eine Kontrollstelle ihren Vertragsbetrieben das Prüfzertifikat mit der Berechtigung zur Biokennzeichnung und zur Verwendung des offiziellen Vermerkes "Ökologische Agrarwirtschaft - EWG-Kontrollsystem". Die zugleich erteilte EG-Kontrollnummer gibt zusätzlich Auskunft über die Kontrollstelle und den kontrollierten Betrieb. Übrigens führt die Kontrollstelle ebenso eine EG-Kontrollstellennummer.

Als kontrollpflichtig werden eingestuft:
  • Erzeuger landwirtschaftlicher Bio-Produkte (nicht verarbeitete pflanzliche und tierische Agrarerzeugnisse sowie Tiere z.B. Getreide, Ölsaaten, Obst, Gemüse, wildgesammelte Pflanzen wie Pilze, Beeren oder Kräuter, lebende Tiere),
  • Verarbeiter von Bio-Lebensmitteln (für den menschlichen Verzehr bestimmte pflanzliche und tierische Agrarerzeugnisse, z.B. Fleisch- und Wurstwaren, Brot und Backwaren, Teigwaren, Brotaufstriche etc.),
  • Importeure von Bio-Produkten,
  • Hersteller von Bio-Futtermitteln,
  • xUnternehmen, die Tätigkeiten an Dritte vergeben oder mit Bioprodukten handeln.
Das steht auf der Packung

Auf jedem verpackten Bio-Produkt aus Ländern der EU müssen der Name der Öko-Kontrollstelle und deren Nummer sichtbar sein.

So liest man die Kontrollstellen-Nummer
Beispiel: DE-0XX-Öko-Kontrollstelle
DE steht für das Länderkürzel (DE = Deutschland; weitere Länderkürzel für EU-Mitgliedsstaaten, z. B. IT für Italien)

0XX = Nummern- oder Buchstabenkombination (deutsche Kontrollstellen verwenden Ziffern, z.B. 001; in anderen EU-Ländern sind auch Buchstaben üblich, z.B. AIB für eine italienische Kontrollstelle)

Über die EG-Kontrollnummer erhalten die Verbraucher/innen den Nachweis über die Herkunft des Produktes und die durchgeführte Kontrolle. Das gibt ihnen die gewünschte Sicherheit, auch wirklich Bioprodukte zu kaufen. Damit auch Bio drin ist, wo Bio drauf steht!


Bitte beachten Sie auch die Rubriken:
Naturkost Hersteller, Landbauverbände

 

 
 
 
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